Kleinprojekte
Förderprogramme

Kleine Projekte, große Wirkung: Fördermöglichkeiten für Ihre Ideen!

Das Regionalbudget ist ein Förderinstrument, das lokalen Gemeinschaften ermöglicht, konkrete Projekte von jeweils bis zu 20.000 Euro Bruttogesamtkosten zur regionalen Entwicklung vorzuschlagen und zu realisieren. Die Förderung eröffnet im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) über die „Richtlinie Förderung der Strukturentwicklung“ insbesondere Vereinen und privaten Initiativen eine relativ unkomplizierte und schnelle Finanzierungsmöglichkeit von regionalen Projekten und wird über das Regionalmanagement vor Ort abgewickelt.

Das Regionalbudget folgt der gleichen Grundidee wie LEADER und setzt konsequent das Bottom-up-Prinzip um, das „von unten nach oben“ funktioniert. Das Regionalbudget fördert somit die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung Ihrer Region. Es dient als Instrument, um die Gemeinschaft zu stärken und lokale Entwicklungsprojekte gemeinschaftlich voranzutreiben.

Im Jahr 2023 wurde in der LEADER-Region SauerSiegerLand zum Beispiel Ausstattungen für Gemeinschaftseinrichtungen und Freizeitanlagen, aber auch für außerschulische Lernorte und Erlebnisorte in der Natur gefördert.

Um eine Förderfähigkeit zu erzielen, sollte es eine investive Maßnahme sein, die innerhalb eines laufenden Kalenderjahres umgesetzt werden muss und eine Gesamtsumme von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreitet. Der verbleibende Eigenanteil liegt bei 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro. Die Bagatellgrenze der LEADER-Region SauerSiegerLand liegt bei zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 4.000 €.

Kleinprojekte werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.

Die wichtigsten Informationen in aller Kürze

Empfänger & Projektziele
Das Regionalbudget richtet sich gezielt an Vereine und Privatpersonen. Die Projekte sollen vor allem die engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützen oder die regionale Identität stärken. Gefördert werden bevorzugt investive Maßnahmen.
Projektkosten
Kleinprojekte dürfen ein Gesamtvolumen von 20.000 Euro (brutto) nicht überschreiten. Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 Euro.
Zeitschiene
Bewerbungen für die Kleinprojektförderung 2023 können bis zum 15. Juni 2023 eingereicht werden. Nach Bewilligung müssen diese innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt und mit dem Regionalmanagement bis zum 30. November abgerechnet werden. Bitte die weiter unten zu findende Projektskizze nutzen.
Zweckbindungsfrist
Eine Instandhaltung und gegebenenfalls ein Ersatz geförderter Gegenstände muss für folgenden Zeitraum gewährleistet sein: Bauten & bauliche Einrichtungen 12 Jahre, Maschinen, technische Einrichtungen & Geräte 5 Jahre und digitale Maßnahmen, Internetseiten & Apps 3 Jahre.
Nicht gefördert werden
Personalleistungen, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, Gesetzliche vorgeschriebene Planungsleistung, Landankauf, Laufender Betrieb / Unterhaltung und Projekte die ein wirtschaftliches / ökonomisches Ziel verfolgen
Dokumente & Unterlagen
Bitte alle Dokumente und Unterlagen, die auf der Website zur Verfügung stehen, aufmerksam durchlesen – denn nur vollständige Projektskizzen können in der Auswahl berücksichtigt werden. Mit dem Antrag werden ggf. verschiedene ergänzende Dokumente nötig, z.B. Nutzungs- und Gestattungsverträge für die Flächen, auf denen die Maßnahme stattfinden soll oder Vergleichsangebote (ab 1.000 Euro zwei Angebote, ab 10.000 Euro drei Angebote).
Beispiele
Lebensqualität: Treffpunkte, Dorfplatzgestaltung, Freiflächen, Kultur- und Landschaftselemente, Ausstattung von Freizeiteinrichtungen
Infrastrukturmaßnahmen: Wanderparkplatz, Mitfahrbänke, Ausschilderungen, Informationstafeln
Grundversorgung: Gemeinschaftseinrichtungen

Unterlagen Kleinprojektförderung 2023

Projektskizze Kleinprojekte
Infoblatt Kleinprojekte